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Vertretung des Bürgermeisters

In der Hauptsatzung ist festgelegt, dass zwei Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden. Sie vertreten den Bürgermeister während seiner Abwesenheit (Krankheit, Urlaub). Die Wahl der Stellvertreter wird vom Gemeinderat aus der Mitte des Gremiums vorgenommen.