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Haushalt der Gemeinde Schutterwald

Der Haushaltsplan spiegelt die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung anfallenden Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr wieder. Damit stellt der Haushaltsplan ein Aufgabenprogramm dar, welches innerhalb eines Jahres abzuarbeiten ist.

Der kommunale Haushalt wird in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt sowie in die Vermögensrechnung gegliedert. Während der Ergebnishaushalt alle laufenden Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres abbildet, erfasst der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen; die Vermögensrechnung weist Vermögen, Schulden und deren Veränderung aus.

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird Bilanz gezogen und der Stand der Plan- und Aufgabenerfüllung in einer Jahresrechnung dokumentiert.

Der Haushalt soll jedes Jahr vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet werden und tritt nach der Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis in Kraft.

Haushaltssatzung mit Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2025 (PDF)

Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Wesentliche Bestandteile des Haushaltplanes sind auch die Wirtschaftspläne der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe. Eigenbetriebe sind abgegrenzte Sondervermögen der Gemeinde mit einer eigenständigen Buch- und Rechnungsführung. Da die Eigenbetriebe Bestandteil des Gemeindevermögens und somit rechtlichen unselbständig sind, haftet die Gemeinde Schutterwald unbegrenzt für die Schulden der Eigenbetriebe.

Die Gemeinde Schutterwald führt drei Eigenbetriebe mit den in Klammer genannten Aufgaben: Altenhilfe Schutterwald (Vermietung eines Pflegeheimgebäudes), Abwasserbeseitigung Schutterwald (Weiterleitung und letztlich auch Reinigung des Abwassers der Gemeinde) und die Gemeindewerke Schutterwald (Betrieb eines Stromversorgungsnetzes, Stromverkauf, Messstellenbetrieb, Wasser- und Wärmeversorgung).

Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Rechnungsamtsleiter Achim Sexauer

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-27
Fax: +49 781 9606-99
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