Gesplittete Abwassergebühr „GAG“
Seit dem 01.01.2010 ist die Gemeinde Schutterwald wie alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, eine Aufteilung der Abwassergebühr vorzunehmen.
Für die Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt.
Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe und Beschaffenheit der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen (auch Gräben) eingeleitet wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Schutterwald
Sekretariat Bauamt
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-33
Fax: +49 781 9606-99
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